Da Rechtstexte einfach nur uncool klingen, aber nun mal für die Sicherheit aller Beteiligten notwendig sind ... kommen auch wir nicht um die berühmt, berüchtigten AGB´s herum.

Laßt Euch davon aber nicht abschrecken,
einfach mal das persönliche Gespräch suchen und es klärt sich alles.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stone Event (im späteren nur noch Veranstaltungsservice Bodo Nehls genannt)

 

1. Allgemeines

Alle Leistungen auch Vermietungen und Anmietungen, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die für den Vertrag allein maßgebend sind.

Das Angebot richtet sich an gewerbliche und private Kunden.

 

Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Veranstaltungsservice Bodo Nehls. Vor der Benutzung dieser Internetseite und damit verbundener Übermittlung von Kontaktdaten wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung hingewiesen.

 

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingung sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

Als Tag der Leistungsnutzung ist der Tag bestimmt, für den der Vertrag abgeschlossen wird. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Veranstaltungsservice Bodo Nehls schriftlich bestätigt werden.

 

Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Soweit der Veranstaltungsservice Bodo Nehls mit einem Auftraggeber oder Auftragnehmer in fortlaufender Geschäftsverbindung steht, gelten diese Bedingungen für jeden einzelnen Auftrag, auch dann, wenn die Bedingungen nicht jeder einzelnen Auftragsbestätigung ausdrücklich beigelegt sind oder auf sie Bezug genommen wird.

 

Die Bedingungen gelten sowohl für Verträge nach denen der Veranstaltungsservice Bodo Nehls Equipment lediglich zur Miete gibt und entsprechend vertragsgemäßer Nutzung zur Verfügung stellt

 

und

 

für den Fall, dass der Veranstaltungsservice Bodo Nehls musikalische Leistungen für eine Veranstaltung ausschließlich oder auch neben der Vermietung von Ausstattung, Dekoration, Pavillons , Tischen, Bestuhlung u.ä. erbringt.

Insofern verstehen sich die Rechte und Pflichten für Auftraggeber und / Mieter adäquat.

 

 

2. Buchung

Angebote sind - wenn im Angebotstext nicht anders genannt - freibleibend.

Preise verstehen sich generell - wenn nicht anders beschrieben – als Netto- = Bruttobetrag

Wenn sich nach Auftragserteilung die Tariflöhne und/oder allgemeinen Kosten erhöhen oder andere von uns nicht zu vertretene Umstände erhöhend wirken, behalten wir uns eine Preisangleichung in Höhe der Mehrkosten vor.

Mit der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sich verbindlich, die beauftragten Leistungen entgegenzunehmen und entsprechend des Auftrages seine Leistung gegenüber dem Veranstaltungsservice Bodo Nehls zu erbringen.

 

Schriftliche Angebote haben eine Gültigkeit von 10 Tagen ab Angebotsdatum.

Um die Buchung zu bestätigen senden Sie das Angebot unterzeichnet an uns zurück.

 

Post:

Veranstaltungsservice Bodo Nehls

Schulstraße 12, 15366 Neuenhagen

 

E-Mail:

stone.event@hotmail.com

 

Fax:

03342 207567

 

 

3. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

 

Dies gilt nicht, wenn Sie wirksam auf das Widerrufsrecht verzichten

oder der Auftrag vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgeführt werden soll bzw. die Ausführung bereits begonnen hat..

Diese Widerrufsbelehrung stellen wir Ihnen gesondert in Textform auf unserer homepage :

www.stone-event.de vor.

Die Frist beginnt an dem Tag, nach dem Sie das verbindliche Angebot erhalten haben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:

Veranstaltungsservice Bodo Nehls;

Per Post: Schulstraße 12 ; 15366 Neuenhagen;

oder E-Mail: Stone.event@hotmail.com

 

oder Fax: 03342 207567

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

 

4. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers / Folgen der Stornierung durch Auftraggeber

Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Veranstaltungsservice Bodo Nehls, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Täuschung durch z.B. Angabe falscher Adressdaten ist der Veranstaltungsservice Bodo Nehls berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten.

 

Ein Vertrag oder Auftrag kann vor Nutzung der Leistung nur durch höhere Gewalt ohne Anspruch auf Gegenleistung aufgehoben werden. Wetterereignisse, die bekannt oder anzunehmen sind, sind jedoch hiervon ausgeschlossen. Bei Vertragsrücktritt oder bei Stornierung durch den Auftraggeber ist vom Auftraggeber eine Ausfallpauschale wie folgt an den Veranstaltungsservice Bodo Nehls zu entrichten:

 

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb acht Tagen vor dem

Veranstaltungstermin, werden 50% der Auftragssumme fällig.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb drei Tagen vor dem

Veranstaltungstermin, werden 75% der Auftragssumme fällig.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Veranstaltungstag, werden

90% der Auftragssumme fällig.

 

Gleiche Zahlungspflicht besteht auch, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die nicht von Veranstaltungsservice Bodo Nehls zu vertreten sind, ausfällt.

 

5. Parkplatz (Be- und Entladen des Equipment)

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass am Veranstaltungsort Parkmöglichkeiten

zum Be- und Entladen des Equipment vorhanden sind.

Erforderliche Parkausweise werden durch den Auftraggeber gestellt bzw. anfallende

Parkgebühren werden vom Auftraggeber übernommen.

 

6. Vermietung bzw. Aufstellung des Equipment beim Auftraggeber

Nachstehende Regelungen für Mieter gelten adäquat auch für Auftraggeber.

Equipment, das beim Veranstaltungsservice Bodo Nehls gemietet wird, bleibt im alleinigen Eigentum des Veranstaltungsservice Bodo Nehls.

Veranstaltungsservice Bodo Nehls gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch anderen in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.

Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Veranstaltungsservice Bodo Nehls ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zum Gebrauch zu überlassen und / oder Verträge, welcher Art auch immer, in Bezug auf die Mietsachen mit Dritten abzuschließen.

Der Mieter darf den vereinbarten Einsatzort der Geräte nicht ohne schriftliche Zustimmung von Veranstaltungsservice Bodo Nehls verändern.

Die Mietsachen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Veranstaltungsservice Bodo Nehls ins Ausland gebracht werden.

Ebenfalls dürfen die Mietsachen unter keinen Umständen in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr in Fahrzeugen aufbewahrt werden, die sich nicht gesichert auf abgeschlossenen Arealen befinden.

Das gleiche gilt für die Aufbewahrung in nicht ausreichend gesicherten Gebäuden.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro zu zahlen.

Der Mieter verpflichtet sich zum ordentlichen Umgang mit dem gemieteten Equipment. Beschädigungen und/oder Defekte sind dem Veranstaltungsservice Bodo Nehls ohne Verzug mitzuteilen.

Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet der Mieter für das von ihm gemietete Equipment.

Das Material wird funktionsfähig dem Mieter übergeben. Der Mieter hat selbständig einen Funktionstest vor der Veranstaltung durchzuführen.

Der Mieter ist nach Übergabe des Equipment für die Sicherheit von Mensch und Material verantwortlich.

Treten Fehler nach Übergabe des Equipment auf, so gelten diese als vorher nicht gewesen. Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Material in vorschriftsmäßigem Zustand befindet, und darf nur dann das Equipment in Betrieb nehmen.

Der Veranstaltungsservice Bodo Nehls haftet nur bei Vorsatz.

Der Veranstaltungsservice Bodo Nehls behält sich vor, zurückgegebenes Equipment bis zu 48 Stunden nach Rückgabe auf Mängel zu prüfen, und Beschädigungen dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Der Mieter hat das Recht auf eine sofortige Prüfung bei Rückgabe des Equipment.

Dass er davon Gebrauch machen will, hat er dem Veranstaltungsservice Bodo Nehls zuvor rechtzeitig anzuzeigen, sodass ein gemeinsamer Prüfungstermin festgelegt werden kann und wird.

Verweigert der Mieter den Termin für mehr als 24 Stunden, gilt dies als Verzicht auf das Recht auf sofortige Prüfung.

 

Die Mietsachen sind bei Rückgabe in einem sauberen und intakten Zustand zu übergeben.

Sind an den Mietsachen Schäden entstanden, werden diese dem Mieter / Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

7. Versicherungen

Die vom Veranstaltungsservice Bodo Nehls in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände insbesondere Musik- und Lichttechnik werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert.

Der Auftraggeber haftet während der Dauer der Überlassung der Mietsache auch für Verlust der Sache ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt, Brand, Wasser oder ähnliches. Dieses Risiko ist gegebenenfalls von ihm zu versichern. Auf Verlangen hat der Auftraggeber eine ausreichende Versicherung nachzuweisen.

Gleiches gilt insgesamt auch für Mieter und die zur Miete überlassenen Gegenstände.

8. Auf- und Abbau

Der Auftraggeber stellt für die Musik- und Lichttechnik die dafür notwendigen Stromanschlüsse kostenfrei zur Verfügung.

 

 

9. Haftung / Haftungsbeschränkung

Schadenansprüche gegen den Veranstaltungsservice Bodo Nehls gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit dem Veranstaltungsservice Bodo Nehls nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

Der Veranstaltungsservice Bodo Nehls kann bei Ausfall von Geräten oder Personal vor, nach oder während der Leistungsnutzung nicht haftbar gemacht werden, außer es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dies ist rechtskräftig nachzuweisen.

 

Bei Ausfall von Geräten oder Personal ist der Veranstaltungsservice Bodo Nehls verpflichtet geeigneten oder ähnlichen Ersatz für die angebotene Dienstleistung zu finden und entsprechend einzusetzen.

Dabei ist der Sachverhalt auf Zumutbarkeit und Verhältnißmäßigkeit zu prüfen.

Aus einem Ausfall den der Veranstaltungsservice Bodo Nehls nicht zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz stellen.

Rechtsansprüche Dritter können nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber dem Veranstaltungsservice Nehls geltend gemacht werden.

Ist ein Ausfall von Geräten oder Personal vor Leistungsnutzung bekannt, ist der Veranstaltungsservice Bodo Nehls verpflichtet den Auftraggeber ohne Verzug in Kenntnis zu setzen.

 

Für auftretende Schäden die durch den Auf- und Abbau oder Benutzung entstehen, kann soweit kein Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden die Firma Veranstaltungsservice Bodo Nehls nicht haftbar gemacht werden.

Veranstaltungsservice Nehls haftet für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Veranstaltungsservice Bodo Nehls oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Veranstaltungsservice Bodo Nehls beruhen. 

Jede Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

10. Namen & Logos

Der Auftraggeber gestattet uns seinen Namen sowie die originalen Firmenlogos zu speichern sowie auf der Homepage www.stone-event.de zwecks Referenzen zu veröffentlichen.

 

11. Gestattungen I GEMA

Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten.

Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren insbesondere eventuell anfallender GEMA-Gebühren und stellt die Firma Stone Event (Veranstaltungsservice Bodo Nehls) von allen Ansprüchen frei.

 

 

 

12. Rechnungen

Bezahlung erfolgt in bar am Ende der Veranstaltung oder sofort nach Rechnungserhalt a Konto.

Rechnungen des Veranstaltungsservice Bodo Nehls sind nach §19 UStG von der Umsatzsteuerberechnung befreit.

 

13. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Firma Veranstaltungsservice Bodo Nehls.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

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